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Aufgaben des AFV im Bereich Flughafen und Luftverkehr


Der Regierungsrat hat dem AFV im Bereich Flughafen und Luftverkehr folgende Aufgaben übertragen:
  • Entwicklung von Planungs- und Entscheidungsgrundlagen für die Flughafenpolitik des Regierungsrats (Mitwirkung in den Verfahren für den Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt [SIL] und das Betriebsreglement für den Flughafen Zürich, Suche nach einem Richtwert für die Gesamtlärmimmissionen des Flughafens Zürich)
  • Entwicklung von Planungs- und Entscheidungsgrundlagen für die Eigentümerstrategie des Regierungsrats zur Werterhaltung der Beteiligungen des Kantons an der Flughafen Zürich AG. Die Eigentümerstrategie ist die Grundlage für das Controlling dieser Beteiligung

Die in das AFV eingegliederte Abteilung Flughafen und Luftverkehr nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:
  • Aufsicht über die Einhaltung der An- und Abflugrouten sowie der Nachtsperrordnung gemäss § 3 des Flughafengesetzes
  • Erarbeitung von Stellungnahmen zu rechtlichen Grundsatzfragen im Zusammenhang mit dem Flughafen und dem Luftverkehr sowie zu Revisionsvorlagen des Bundesluftfahrtrechts

Massgeblicher Ansprechpartner auf Bundesebene ist vorab das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL). Dieses ist unter anderem zuständig für den Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL).
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