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Gesamtverkehr


Bericht zu den verkehrspolitischen Zielen und Grundsätzen

Anfangs 2002 hat der Regierungsrat den Bericht "Verkehrspolitische Ziele und Grundsätze für die Gesamtverkehrskonzeption des Kantons Zürich" verabschiedet. In diesem Bericht wurde die gegenwärtige und die absehbare Entwicklung der wichtigsten Einflussfaktoren des Verkehrsgeschehens analysiert und beurteilt. Es folgen ein systematischer Zusammenzug der bestehenden verkehrs-, umwelt- und raumordnungspolitischen Ziele und Grundsätze sowie eine Darlegung der Stossrichtungen zu deren Umsetzung.
Der Regierungsrat unterbreitete diese politischen Vorgaben für das Gesamtverkehrskonzept dem Kantonsrat im Rahmen eines Berichts zu einem Postulat betreffend Gesamtverkehrskonzept. Die Diskussion im Kantonsrat am 18. November 2002 zeigte, dass diese Vorgaben eine breite politische Akzeptanz finden.

Gesamtverkehrskonzept Kanton Zürich (GVK)

Der Regierungsrat hat das «Gesamtverkehrskonzept Kanton Zürich (GVK)» am 13. September 2006 verabschiedet. Mit dem Gesamtverkehrskonzept liegt erstmals ein gesamtheitliches Strategiepapier vor, das sich mit der langfristigen Weiterentwicklung, Vernetzung und Finanzierung aller bestehenden Verkehrssysteme befasst. Der Regierungsrat verfolgt die Vision eines Idealzustands, in welchem alle Verkehrsteilnehmenden situativ das optimale Verkehrsmittel frei wählen und damit die Mobilität im Kanton Zürich positiv erleben und erfahren. Das individuelle Interesse soll dabei im Einklang mit den Bedürfnissen der Allgemeinheit nach Lebensqualität, Sicherheit, Ruhe und Umweltschutz stehen. Der Kanton Zürich leistet mit seinem Mobilitätsangebot einen wesentlichen Beitrag zur Standortattraktivität seines Lebens- und Wirtschaftsraums.

Eine Strategie für den gesamten Verkehr
Mit dem Gesamtverkehrskonzept überprüft und aktualisiert der Regierungsrat die politischen Vorgaben von 2001 an den Gesamtverkehr und damit auch an die Teilstrategien der einzelnen Verkehrsträger. Die optimale Abstimmung der verschiedenen Verkehrsträger bedingt dabei die Erkennung und Förderung ihrer jeweiligen Stärken unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit des Gesamtsystems. Die hervorragende Erschliessung der Zentrumsgebiete soll gewährleistet und eine Grundversorgung an Mobilität mit dem öffentlichen Verkehr allen Personen ermöglicht werden. Dabei sind minimalster Flächenverbrauch und Schonung von naturnahen Räumen sicherzustellen, weshalb dem optimalen Betrieb der bestehenden Verkehrsinfrastruktur grosse Bedeutung zukommt. Durch koordinierte Steuerung und gezielte Lenkung des Gesamtverkehrs soll eine möglichst hohe Gesamtleistungsfähigkeit gemessen in «Personen pro Zeiteinheit» erreicht werden. Dazu ist ein integriertes Verkehrsmanagement nötig, das für die verkehrsträgerübergreifende Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Sicherheit besorgt ist. Zur Interessenwahrung schliesst der Kanton Zürich Kooperationen.

Finanzierung aus Sicht Gesamtverkehr
Auf eine verkehrsträgerübergreifende Finanzierung wird auch in Zukunft verzichtet. Das Finanzierungssystem im öffentlichen Verkehr – bestehend aus einem Fonds für Investitionen und einem zweijährigen Rahmenkredit für Betrieb und Unterhalt – hat sich bewährt und wird weitergeführt. Um eine gesamtverkehrliche Steuerung zu ermöglichen, soll geprüft werden, ob die Strassenfinanzierung zukünftig ebenfalls mit einem Rahmenkredit (kurzfristig, für zwei bis vier Jahre) und einem Strategiebeschluss (mittel-/langfristig, sechs bis zwanzig Jahre) gesteuert werden soll. Die entsprechenden Beschlüsse werden zeitlich abgestimmt mit den Beschlüssen zum öffentlichen Verkehr. Dabei soll die Kompetenz für diese neuen Instrumente beim Kantonsrat liegen. Diese Neugestaltung bedingt eine Anpassung des Strassengesetzes.

Aufgrund der neuen Rechnungslegungsvorschriften IPSAS werden die bestehenden Verkehrsinfrastrukturen höher bewertet und die Bestände der beiden Fonds erhöht, weshalb von einer vorsorglichen Steigerung der Einnahmen abgesehen werden kann. Es ist davon auszugehen, dass die Finanzierung sowohl für den öffentlichen Verkehr wie auch für die Strasse kurz- und mittelfristig gesichert ist. Welche Vorhaben mit welcher Dringlichkeit und mit welchen finanziellen und personellen Ressourcen in den kommenden Jahren vorangetrieben werden, soll im Rahmen eines permanenten übergeordneten Strategieprozesses definiert werden.

Mobilität auf viele Arten (Teilstrategien)
Das Mobilitätsangebot im Kanton Zürich ist abgestimmt auf den Pendler-, Geschäfts-, Freizeit- und Güterverkehr. Den Gesamtverkehr machen wiederum viele verschiedene Verkehrsarten aus, diese sind:

• Der Fuss- und Veloverkehr
• Der öffentliche Verkehr (ÖV)
• Der motorisierte Individualverkehr (MIV)
• Der Luftverkehr
• Der Güterverkehr
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Datei : GVK.pdf Grösse: 2787 KB Gesamtverkehrskonzept (2787 KB)
Datei : Pruefbericht_Agglomerationsprogramm _Zuerich.pdf Grösse: 225 KB Prüfbericht Agglomerationsprogramm Kt. Zürich (225 KB)
Datei : Bericht _Vernehmlassung_Bund_Agglomerationsprogramm.pdf Grösse: 492 KB Bericht für die Vernehmlassung des Bundes (492 KB)
Datei : Erlaeuterungen_Pruefverfahren_Bund.pdf Grösse: 476 KB Erläuterungen zum Prüfverfahren des Bundes (476 KB)
Datei : Referat_ ARE.pdf Grösse: 312 KB Referat ARE (312 KB)
Datei : Referat_AFV.pdf Grösse: 342 KB Referat AFV (342 KB)
 
© 2010 Amt für Verkehr des Kantons Zürich