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Für die Bewilligungserteilung betreffend Bau und Betrieb von Luftseilbahnen, Schrägaufzügen oder Skiliften nach dem Bundesgesetz über Seilbahnen zur Personenbeförderung (Seilbahngesetz, SebG), der Verordnung über Seilbahnen zur Personenbeförderung (Seilbahnverordnung, SebV) und dem Konkordat über die nicht eidgenössisch konzessionierten Seilbahnen und Skilifte ist gemäss § 3 der Verordnung über die nicht eidgenössisch konzessionierten Seilbahnen und über die Skilifte die Volkswirtschaftsdirektion zuständig. Diese hat die Durchführung des Bewilligungsverfahrens dem Amt für Verkehr übertragen. Eine Bewilligung benötigen auch Anlagen, die nicht für die regelmässige und gewerbsmässige Personenbeförderung bestimmt sind.
Gesuche Die Gesuche für die Erteilung einer Bau- oder einer Betriebsbewilligung sind dem Amt für Verkehr, Stab / Recht und Verfahren, Neumühlequai 10, 8090 Zürich, einzureichen. Sie haben den Anforderungen nach § 5 beziehungsweise § 7 der kantonalen Verordnung über die nicht eidgenössisch konzessionierten Seilbahnen und über die Skilifte zu entsprechen. Dem Gesuch für eine Baubewilligung sind die gemäss «Reglement über Bau und Betrieb der nicht eidgenössisch konzessionierten Seilbahnen, Skilifte und Schrägaufzüge» erforderlichen Unterlagen und Nachweise in dreifacher Ausführung beizulegen. Im Bewilligungsverfahren für den Betrieb von kleineren und sonstigen nicht bedeutenden Seilbahnen und kurzen Skiliften (sog. Trainerskilifte) können die Gesuchsteller Erleichterungen beantragen. Das AFV beantwortet Fragen betreffend Bewilligungsvoraussetzungen und -verfahren: Amt für Verkehr Stab / Recht und Verfahren Postfach 8090 Zürich Tel +41 (0)43 259 30 70 Fax +41 (0)43 259 51 21 E-Mail
Technische Kontrolle der Anlagen Für die technische Prüfung neuer Anlagen, die Abnahme betriebsbereiter Anlagen und die periodischen Kontrollen bestehender Anlagen ist gemäss dem Konkordat über die nicht eidgenössisch konzessionierten Seilbahnen und Skilifte die Interkantonale Kontrollstelle zuständig. Kontaktadresse: Kontrollstelle des Interkantonalen Konkordats für Seilbahnen und Skilifte (IKSS) Zeughausstrasse 19 3860 Meiringen Telefon: +41 (0)33 972 30 00 Fax: +41 (0)33 972 30 01 E-Mail www.ikss.ch
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