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Agglomerationsprogramme
Was das Agglomerationsprogramm des Bundes ist
Bundesbeiträge an Verkehrsinfrastrukturen des Agglomerationsverkehrs erfolgen auf der Basis von Programmen. Ein Agglomerationsprogramm ist ein langfristiges Planungsinstrument, das periodisch erneuert wird. Es umfasst inhaltlich und zeitlich koordinierte und priorisierte Massnahmen zur Lenkung der Siedlungsentwicklung sowie infrastrukturelle und betriebliche Massnahmen der verschiedenen Verkehrsträger eines ganzen Agglomerationsraums. Der Kanton Zürich hat 2007 sein erstes Agglomerationsprogramm an den Bund eingereicht und bereitet derzeit die Überarbeitung für die Projekte der 2. Generation sowie die Umsetzung der 1. Generation vor.
Ziele und Grundlagen des Agglomerationsprogramms des Kantons Zürich
Mit Hilfe von Verkehrsinfrastrukturen und Siedlungsmassnahmen sollen die definierten Gebiete nach innen verdichtet und zu Stadtlandschaften von hoher Qualität weiterentwickelt werden. Sie beziehen sich damit auf den kantonalen Richtplan 1995, der unter anderem «zukunftstaugliche Siedlungsstrukturen» fordert. Die regionalen Gesamtverkehrskonzepte dienten als wichtige Grundlage für das Agglomerationsprogramm. Als eines der zentralen Ziele geben sowohl der Richtplan als auch das kantonale Gesamtverkehrskonzept von 2006 vor, dass der öffentliche Verkehr mindestens die Hälfte des Verkehrswachstums übernehmen soll.
Agglomerationsprogramm der 2. Generation
Das Agglomerationsprogramm der 2. Generation muss Mitte 2012 eingereicht werden. Aufgrund der Kritik des Bundes zum Programm der 1. Generation (festgehalten im Prüfbericht) muss teilweise eine neue Erarbeitung stattfinden, eine reine Aktualisierung würde nicht genügen. Als Grundlage für das Programm wird ein konkretisiertes Zukunftsbild erwartet, das Verkehr und Siedlung umfasst. Im Kanton Zürich wird zurzeit der Richtplan auf der Basis eines Raumordnungskonzeptes (ROK) unter Einbezug der Planungspartner überarbeitet. Darauf abgestützt beginnt im Jahr 2010 die Überarbeitung der regionalen Richtpläne. Der räumliche Perimeter beschränkt sich nach wie vor auf die (bisherigen) Gebiete mit dem grössten Handlungsbedarf (Limmattal, Zürich, Winterthur und Glattal), jedoch erweitert um die dicht besiedelten Teilräume Bülach, Uster und Wetzikon-Hinwil. Dies entspricht auch der Philosophie des ROK. In allen Räumen werden regionale Gesamtverkehrskonzepte erarbeitet, resp. die bestehenden überarbeitet.
