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Bau- und Niveaulinien
Verkehrsbaulinien dienen der Raumsicherung für ausgebaute, auszubauende und geplante Strassen. Die Raumsicherung umfasst nebst Strassen auch Radfahreranlagen, Wege und Plätze sowie das sogenannte Vorgartengebiet.
Verkehrsbaulinien an Staatsstrassen werden durch die Volkswirtschaftsdirektion festgesetzt. Baulinien an Gemeindestrassen (Sammelstrassen) werden nach einer Vorprüfung durch das Amt für Verkehr von den Städten und Gemeinden gemäss Planungs- und Baugesetz (PBG) §108 beschlossen und abschliessend gemäss § 109 PBG durch die Volkswirtschaftsdirektion genehmigt.
An Quartierstrassen (Erschliessungsstrassen) erfolgt das Baulinienverfahren in der Regel in einem (Teil-) Quartierplanverfahren. Nach Rücksprache mit dem Amt für Raumentwicklung (ARE) ist unter Umständen ein vereinfachtes Verfahren nach Planungs- und Baugesetz (§§ 108, 109 PBG) möglich.
Gemeindestrassen
- Verfahrensablauf an Gemeindestrassen (PDF, 557 kB)
- Baulinien Gemeinde s-w PDF (PDF, 153 kB)
- Baulinien Gemeinde s-w DOC (Word, 134 kB)
- Baulinien Gemeinde Farbmuster (PDF, 68 kB)
- Niveaulinien Gemeinde PDF (PDF, 156 kB)
- Niveaulinien Gemeinde s-w DOC (Word, 134 kB)
- Niveaulinien Gemeinde Farbmuster (PDF, 68 kB)
Weitere Informationen
Kontakt
Kanton Zürich
Volkswirtschaftsdirektion
Amt für Verkehr
Baupolizei und Beitragswesen
Philip Boller
Neumühlequai 10
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