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Bewilligungen Personenbeförderung
Der Bund hat die Erteilung von Bewilligungen für bestimmte Arten von Personenbeförderungen gemäss Verordnung über die Personenbeförderung (VPB) und Bundesgesetz über Seilbahnen zur Personenbeförderung (Seilbahngesetz, SebG) den Kantonen übertragen.
Bewilligungspflichtige Beförderungen sind unter anderem:
- Hotel- und Schulbusse, Arbeitnehmertransporte
- Schrägaufzüge oder Kleinseilbahnen
- Skilifte
- Schiffe
Keine Bewilligung wird u.a. benötigt für:
- Fahrten mit Fahrzeugen, die nicht dazu bestimmt oder geeignet sind, mehr als neun Personen einschliesslich Fahrer/in zu befördern
- Fahrten, die innerhalb eines Jahres während höchstens 14 aufeinanderfolgenden Tagen regelmässig und fahrplanmässig angeboten werden
- die ausschliessliche Beförderung von Menschen mit Behinderung
- Schülertransporte, die durch Angestellte der Gemeinde mit gemeindeeigenen Fahrzeugen durchgeführt werden
